Autoservice André Kelber in Kölsa
Herzlich Willkommen beim Autoservice André Kelber in Kölsa, einem Ortsteil der Gemeinde Wiedemar in Nordsachsen. Als Spezialwerkstatt für Fahrzeugumrüstungen bieten wir seit dem Jahr 1990 ergänzende und individuelle Fahrzeuganpassungen für Fahrschulen und Menschen mit Behinderung. Eine hohe Qualität bei allen unseren Leistungen steht dabei immer im Vordergrund. Fahrschulen und Autohäuser können bei uns Fahrschulfahrzeuge mit Doppelbedienungen und Zubehör ausrüsten lassen.
Für mobilitätseingeschränkte Personen bieten wir Fahrhilfen, wie Handbedienungen, Gaspedalverlegung, Einstiegshilfen, Lenkhilfen, Sitzanpassungen sowie Verladehilfen für Rollstühle. Auch Sonderanpassungen, die auch spezielle Anforderungen berücksichtigen, sind für uns als Fahrzeugumrüster kein Problem.
ADRESSE
Autoservice André Kelber
Landsberger Str. 24a
04509 Wiedemar OT Kölsa
Telefon: 034207-71444
Telefax: 034207-911955
E-Mail: info@autoservice-kelber.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo | 7.00 – 17.00 Uhr |
Di | 7.00 – 17.00 Uhr |
Mi | 7.00 – 17.00 Uhr |
Do | 7.00 – 17.00 Uhr |
Fr | 7.00 – 16.00 Uhr |
individuelle Fahrzeugumrüstungen und Kfz Umbauten
Fahrzeugumbauten nach Maß
Bei anstehenden Fahrzeugumrüstungen beraten wir Sie gern persönlich und umfassend. Dies ist wichtig, um die Fahrhilfen an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das grundsätzliche Recht zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht für jedermann. Bei Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art ist geeignete Vorsorge zu treffen. Hierfür ist jeder selbst verantwortlich (§2 FeV).
Wie ist der Ablauf?
Als erstes muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden (§11 FeV Abs. 2). Danach folgt ein Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz (§11 FeV Abs. 4) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA. Die Auflagen und Beschränkungen werden durch die Verwaltungsbehörde in den Führerschein eingetragen. Sollte noch kein Führerschein vorhanden gewesen sein, so wird eine Fahrausbildung durch eine qualifizierte Fahrschule durchgeführt und durch eine Fahrerlaubnisprüfung bei der DEKRA abgeschlossen. Anhand der festgestellten Auflagen im Eignungsgutachten erfolgt eine umfassende Beratung zu den Umrüstmöglichkeiten am Fahrzeug in unserem Haus. Nach Angebotserstellung wird dieses bei einem evtl. Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung etc.) eingereicht. Eine Umrüstung kann erfolgen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung seitens des Kostenträgers erstellt wurde.
Besteht keine Möglichkeit einer Kostenübernahme von Dritten erfolgt die Umrüstung eigenfinanziert. Die ordnungsgemäße Umrüstung am Fahrzeug wird mit einem Gutachten nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA bestätigt.
Zum Abschluss erfolgt eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Kfz-Zulassungsstelle.
Mit langjähriger Erfahrung im Umbau von behindertengerechten Fahrzeugen für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Fahrzeugumrüstungen für Fahrschulen sind wir Ihr Montagepartner.
Wir stehen Ihnen gern persönlich und telefonisch für Informationen zur Verfügung.